Fortbildung für Atemschutzgeräteträger (Notfalltraining).
Inhalt & Ziel
Das Atemschutznotfalltraining umfasst die Mindeststundenanzahl gemäß gültiger Feuerwehrdienstvorschrift und schließt mit einer Leistungsüberprüfung ab.
Voraussetzungen
Abschluss „Atemschutzgeräteträger“, gültige Tauglichkeit nach G 26.3, Mindestalter 18 Jahre.
Hinweis
Brandübungsanlage
Anmeldung
Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt über deine Ortsfeuerwehr bzw. den zuständigen Kreisausbilder. Nach der Anmeldung erhältst du vorab eine WhatsApp-Nachricht, mit der du deine Teilnahme bestätigen oder absagen kannst.