Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7.
Inhalt & Ziel
Der Lehrgang umfasst die Mindeststundenanzahl gemäß gültiger Feuerwehrdienstvorschrift und schließt mit einer Leistungsüberprüfung ab. Die Ausbildung erfolgt nach der gültigen FwDV 7. Der Nachweis der arbeitsmedizinischen Tauglichkeit (G 26.3) ist vor Lehrgangsbeginn beim Kreisausbilder vorzulegen.
Voraussetzungen
Abschluss „Sprechfunker“, gültige Tauglichkeit nach G 26.3, Mindestalter 18 Jahre.
Anmeldung
Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt über deine Ortsfeuerwehr bzw. den zuständigen Kreisausbilder. Nach der Anmeldung erhältst du vorab eine WhatsApp-Nachricht, mit der du deine Teilnahme bestätigen oder absagen kannst.